Achtung, jetzt wird’s politisch.
Im Ernst: Ich hab heute ein paar Artikel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Grundgesetzkonformität des Vertrags von Lissabon gelesen und fand die Diskussion ziemlich spannend. Ich empfehle das Weiterlesen ausdrücklich nicht, wenn man mit den Worten Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz und Vertrag von Lissabon nichts anfangen kann (Betonung auf „und“, den Vertrag von Lissabon werde ich noch kurz erklären).
(Kleine Info für alle, die dieses Blog per Suchmaschine gefunden haben: Ich bin im Sozialkunde/Geschichte-LK, was hier in Bayern so ziemlich den Rundumschlag in Sachen Politik darstellt. Was also jetzt folgt, das stimmt.
)
Der Fall an sich
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1957 Mitglied der EWG bzw. EG (Europäische Gemeinschaft), der ganze Verein heißt seit 1993 offiziell EU, Europäische Union. Stichwort für den Wandel von EG zu EU ist der Vertrag von Maastricht, der das Wirkungsfeld der EG massiv erweiterte. Der EG ging es vor allem um Handel und Handel, aber auch gerne um Handel. Ach ja, mit Handelspolitik hat man sich auch noch beschäftigt.
Ziele waren u.a. ein gemeinsamer Binnenmarkt, eine Zollunion oder eine gemeinsame Agrarpolitik. Der Vertrag von Maastricht erweiterte wie gesagt das Aufgabenspektrum, die Handelspolitik war von nun an nur noch eine von drei Säulen (zu dem Säulenmodell gibt es eine gute Grafik in der Wikipedia, bis jetzt ging es thematisch nur um die 1. Säule). Die neuen Aufgaben: Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (kurz: GASP) sowie internationale Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.
Kurze Zusammenfassung bis hier: Am Anfang ging’s nur um die Wirtschaft und einen gemeinsamen Markt. Mit den Verträgen von Maastricht kommen Charakteristika eines eigenen Staates hinzu, man ist nicht mehr nur eine Freihandelszone. So, das war jetzt die Geschichte der EU bis vor einigen Jahren. Um die aktuellen Ereignisse zu verstehen, braucht man einen kleinen Überblick über verschiedene Zukunftsmodelle für Europa.
Die große Frage ist, wie es mit der EU weitergehen soll. Denn: Die Entscheidungsfindung der EU basiert in vielen Bereichen auf dem Prinzip der Einstimmigkeit. Das heißt: Ist ein Land dagegen, scheitert das komplette Vorhaben. So lange man nur eine Hand voll Mitglieder hat, die alle konstruktiv mitarbeiten wollen, funktioniert das noch ganz gut (notfalls bekommt der Skeptiker eine Sonderregelung und lässt sich dadurch breitschlagen). Wenn die EU jetzt aber statt 15 (2003) auf einmal 27 Mitglieder (2008 ) hat, die Anzahl der Mitgliedsländer also fast verdoppelt, dann ist klar, dass die alten Regelungen zur Entscheidungsfindung (Einstimmigkeit) nicht mehr funktionieren. Wenn sich einer dieser 27 Staaten quer legt, dann scheitert das komplette Gesetzesvorhaben! Kurz: Die EU wird ausgebremst. Wie bereits erwähnt gibt es verschiedene Zukunftsmodelle für die EU, die alle mehr oder weniger realistisch sind. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie sehr die EU ein eigener Staat oder ein lockerer Bund ist. Ich greife einfach mal die beiden extremsten und prägnantesten Modelle heraus:
- Supermacht Europa: Alle Staaten sind fest integriert in die EU und geben sehr viele eigene Kompetenzen ab. Die EU wird nach außen einheitlich vertreten, ist nach außen hin ein einheitlicher Staat, eine europäische Nation. Traditionelle Nationalstaaten zurück. Die EU übt ihren Einfluss global aus.
- Modell Titanic: Die EU nimmt zu viele Mitglieder auf, die Entscheidungsfindung wird auf Dauer unmöglich. Das Modell Europa scheitert, Staaten treten aus, Europa zerfällt.
Das sind die zwei extremsten Modelle, die beide eher unrealistisch sind. Interessanter sind die feinen Abstufungen mittendrin, auf die ich jetzt aber gar nicht genauer eingehen will, denn sonst wird dieser Beitrag nie fertig. Klar ist in jedem Fall: Das Modell EU steht und fällt damit, wie gut die Entscheidungsfindung funktioniert.
Auf genau diesem Bereich hat man aber einen groben Fehler begangen: Die EU nahm neue Mitglieder auf, bevor sie ihre eigenen Strukturen den neuen Gegebenheiten angepasst hat. Die EU wächst, aber ihre Regeln sind noch immer die alten. Und: Bei inzwischen 27 Mitgliedsstaaten ist es offensichtlich, dass das Einstimmigkeitsprinzip zum Scheitern verurteilt ist.
Wie reagiert man darauf? Nun, der momentan praktizierte Ansatz ist, den Einfluss der Nationen zu schwächen (sprich: die einzelnen Länder und deren Regierungschefs haben weniger mitzureden) und dafür EU-Institutionen (wie das Europäische Parlament oder die EU-Kommissare) zu stärken. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass die EU immer mehr staatlichen Charakter gewinnt. Dummerweise scheiterte genau dieser Versuch (das Projekt hieß „Europäische Verfassung“) daran, dass Volksabstimmungen in Frankreich und der Niederlande genau diese Reform ablehnten. Die meisten Wähler dürften nicht einmal genau gewusst haben, über was sie da abstimmen, aber es ist meistens ziemlich einfach, Stimmung gegen die EU zu machen, sie gilt als bürokratisches und uneffektives Konstrukt. Und dieses Konstrukt soll nun auf einmal eine eigene Verfassung bekommen und immer mächtiger werden? Nein danke. (Zumal Politiker die Schuld an Problemen immer wieder in Brüssel sehen und dies der Öffentlichkeit auch so erzählen, was natürlich auch nicht unbedingt zur Beliebtheit der EU beiträgt.)
Jetzt stand die EU natürlich noch blöder da: Es gibt eine Reform, aber die wird abgelehnt. Schöne Scheiße. Was macht man also? Anderer Name drauf und nochmal probieren! Das neue Vorhaben heißt nun „Vertrag von Lissabon“, hört sich überhaupt nicht mehr nach Verfassung an.
Der Lissabon-Vertrag übernimmt Regelungen aus der gescheiterten EU-Verfassung und erweitert die Vorgänger-Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza. Die EU soll nun eine eigene Rechtsstaatlichkeit erhalten. Außerdem wird das Wahlverfahren im EU-Rat reformiert, und die EU erhält mehr Befugnisse im Bereich innere Sicherheit und Strafverfolgung. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen den Vertrag ratifizieren, damit er wirksam werden kann.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Normalerweise stimmen nur die Landesparlamente darüber ab, dort kann man normalerweise relativ problemlos Mehrheiten für das Projekt schaffen. Ich sage „normalerweise“, weil es genau eine Ausnahme gibt: Irland. Dort schreibt die Verfassung (also die irische, nicht die europäische) eine Volksabstimmung vor. Die fand im letzten Jahr statt und scheiterte, zuvor wurde massiv Stimmung gegen die EU gemacht. 2009 wird dort wahrscheinlich noch einmal über den Vertrag von Lissabon abgestimmt, über die Chancen kann man im Moment relativ wenig sagen, zumindest scheint man in Irland aber jetzt zunehmend den Ernst der Lage zu begreifen, was schon einmal ein gutes Zeichen ist. (Bei der letzten Abstimmung führte man das Ergebnis auch darauf zurück, dass die Iren einfach ihre Regierung abstrafen wollten.)
Neben Irland gibt es aber auch noch zwei andere Problemländer: Tschechien und Deutschland. Genauer gesagt: Seit heute eigentlich nur noch Tschechien. Vaclav Klaus ist der tschechische Präsident und ein selbsternannter Europa-Skeptiker. Zwar hat das Parlament den Vertrag bereits ratifiziert, jedoch muss Klaus das auch noch formell unterschreiben. Nur hat Vaclav Klaus beschlossen, dass er darauf einfach mal gar keinen Bock hat. Öffentlich nennt man das natürlich anders: Es gebe Unklarheiten wegen Irland, dort sei der Vertrag ja auch nicht ratifiziert worden (Volksabstimmung, das Thema hatten wir ja schon). Und solange es keine Entscheidung in Irland gibt, solange unterschreibt er den Vertrag auch nicht, Basta. Übersetzt heißt das: Es ist eine Frage der Zeit, bis Tschechien unterschreibt, Klaus zickt rum, kommt aber auf Dauer nicht um das Thema herum.
Die Situation heute
Dass Deutschland bis heute eines dieser „Problemländer“ war, hatte ich ja schon erwähnt. Hintergrund: Der Bundestag hat den Vertrag unterschrieben, aber als Reaktion darauf gab es eine Klage am Bundesverfassungsgericht.
Die Kläger waren größtenteils Politiker, teilweise aus der CSU (Peter Gauweiler), teilweise aus der Linkspartei, teilweise aus anderen Parteien wie der ÖDP.
Ihrer Ansicht nach verstößt der Vertrag von Lissabon gegen das Grundgesetz, weil der besondere Schutz der Rechte des Grundgesetz nicht mehr gewahrt sei, wenn es einen europäischen Gerichtshof gebe, der über dem Bundesverfassungsgericht steht:
Der EU-Reformvertrag von Lissabon nimmt dem Bundesverfassungsgericht einen Teil seiner bisherigen Macht und Herrlichkeit. Der finale Grundrechtsschutz, der dem Karlsruher Gericht bisher anvertraut war, geht partiell auf den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg über. [...]
Über Brüsseler Ausschweifungen soll künftig nicht mehr Karlsruhe, sondern der EU-Gerichtshof zu Luxemburg befinden. Wenn die EU also künftig, wie es die Kläger gegen den Lissabon-Vertrag befürchten, sich selbst ihre Kompetenzen auf Kosten der Mitgliedsstaaten erweitert, kann nur noch der EU-Gerichtshof eingreifen. Und der hat bisher im Zweifel fast immer für Brüssel entschieden.
Das Karlsruher Gericht urteilt also nun auch über seine eigene Zukunft.
Wer sich für die Argumentation interessiert, dem sei der Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung empfohlen, aus dem auch der Textauszug oben stammt und der das Für und Wider sehr gut darstellt.
Eine interessante Konstellation ist das allemal. Aber: Ich denke, dass das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten des Vertrags von Lissabon entscheiden wird.
Klagen beim Bundesverfassungsgericht sind oft ein Mittel der Opposition, um eine Position durchzusetzen, für die es keine parlamentarische Mehrheit gibt. Und genau so verstehe ich auch diese Anklage, deren Verhandlung heute begonnen wurde (siehe dazu: Tagesschau.de). Ein Urteil wird im Frühling erwartet, dann wissen wir mehr.